Die neuen EU Führerscheinklassen seit dem 01.01.1999. |
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ab 25 Jahre |
Motorrad mit unbeschränkter Leistung. Die Klasse A schliesst die Klasse A1 und M ein und setzt beim Erwerb keine andere Führerscheinklasse voraus.
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ab 18 Jahre |
Leistungsbeschränkung auf max. 25kW und 0,16kW/kg Leergewicht nur innerhalb der ersten 2 Jahre.
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ab 16 Jahre |
Leichtkraftrad mit max. 125 cm³, 11 kW. Die Klasse A1 schliesst die Klasse M ein. Beim Erwerb ist der Besitz einer anderen Führerscheinklasse nicht notwendig. Bis zum 18. Lebensjahr max. 80km/h
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ab 16 Jahre |
Kleinkraftrad mit einem Hubraum von max. 50 cm³ und 45 km/h. Der Besitz der Führerscheinklasse M schliesst keine andere Klasse ein und wird ohne Probezeit erteilt.
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ab 18 Jahre |
PKW mit max. 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz), LKW's bis 3,5 t. Der Besitz der Klasse B schliesst die Klassen M und L ein.
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ab 18 Jahre |
LKW mit max. 7,5 t. Der Vorbesitz der Klasse B ist notwendig. Die Klasse C schliesst die Klassen L und M ein.
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ab 18/21 Jahre |
LKW über 7,5 t für den gewerblichen Gebrauch. Vor dem 21. Lebensjahr nur für LKW's bis 7,5 t. Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Besitz der Klasse B voraus.
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ab 21 Jahre |
Busse mit 9-16 Fahrgastplätzen. Der Erwerb der Klasse D1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
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ab 21 Jahre |
Busse mit über 16 Fahrgastplätzen. Der Erwerb der Klasse D setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus und schließt die Klasse D1 ein.
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L |
Landwirt. Nutzfahrzeuge |
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ab 16 Jahre |
Zugmaschinen bis 32 km/h, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h. Für den Erwerb der Klasse L ist nur eine theoretische Prüfung notwendig. Die Klasse L schließt keine anderen Führerscheinklassen ein.
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T |
Landwirt. Nutzfahrzeuge |
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ab 16/18 Jahre |
Zugmaschinen bis 60 km/h, Arbeitsmaschinen bis 40 km/h. Bis zum 18. Lebensjahr gilt die Beschränkung auf max. 40km/h. Klasse T schließt die Klassen L und M ein.
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Wie beim Zugfahrzeug |
Nur in Verbindung mit dem Besitz eines Führerscheins der Klassen B, C, C1, D oder D1 möglich.
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